Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hesse Fördertechnik, Inh. Hinrich Hesse

A. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Kauf- und Werklieferverträge sowie Werkverträge der Hesse Fördertechnik, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen.
2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.
3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.

B. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
1. Der Umfang der Lieferung ergibt sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne von § 145 BGB zu qualifizieren ist, können wir diese innerhalb von vier Wochen annehmen.
2. Lieferungen erfolgen "ab Werk". Der Versand wird im Namen und auf Rechnung des Kunden vermittelt.
3. Prospekte, Katalogangaben, technische Zeichnungen und sonstige Unterlagen dienen nur der Orientierung und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
4. Wir behalten uns Änderungen in Konstruktion und Form während der Lieferzeit vor, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die Funktion nicht grundsätzlich beeinträchtigt wird.
5. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
6. Transportverpackungen werden am Geschäftssitz zu den regulären Geschäftszeiten zurückgenommen, sofern sie sortiert, sauber und frei von Fremdstoffen sind. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden die Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.

C. Lieferzeit, Lieferfristen und Teillieferungen
1. Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und vereinbarten Anzahlungen.
2. Bei nachträglichen Änderungen auf Wunsch des Kunden verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
3. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft bis zum Fristablauf mitgeteilt wurde.
4. Bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Wird die Lieferung aufgrund solcher Umstände unmöglich oder nur mit erheblichen wirtschaftlichen Mehraufwendungen realisierbar, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Geschäfte.

D. Lieferverzögerungen
1. Geraten wir in Lieferverzug, kann der Kunde eine pauschalierte Entschädigung von 1 % des Netto-Auftragswertes pro vollendete Woche des Verzugs verlangen, jedoch maximal 5 % des Netto-Auftragswertes.
2. Gewährt der Kunde eine angemessene Nachfrist und wird diese nicht eingehalten, kann er vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Nachfrist schriftlich geltend zu machen.
3. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind unter Abschnitt I geregelt.
4. Wünscht der Kunde eine spätere Lieferung oder Montage und stimmen wir dem zu, können Lagerkosten in Höhe von mindestens 0,5 % des Netto-Gerätewertes pro Monat berechnet werden.
5. Wird die Annahme verweigert, können wir nach Setzung einer angemessenen Frist anderweitig über den Gegenstand verfügen und den Kunden mit verlängerter Frist beliefern.

E. Annahmeverzug
1. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen "ab Werk" bei Mitteilung der Versandbereitschaft oder Anlieferung abzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, trägt er die anfallenden Mehrkosten.
2. Wird ein Auftrag auf Wunsch des Kunden eingestellt, ist der Kunde zur Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen innerhalb von zehn Tagen verpflichtet.

F. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich "ab Werk" zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Verpackungskosten.
2. Bei Preisänderungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung (länger als vier Monate) gelten die neuen Preise, sofern wir keine Verzögerung zu vertreten haben.
3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

G. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen vor.
2. Eine Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
3. Der Kunde tritt uns im Voraus alle Ansprüche aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter gegen die Vorbehaltsware zu informieren.

H. Mängelrügen und Gewährleistung
1. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung an unserem Firmenstandort. Schlagen beide fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Weitere Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

I. Haftung
1. Unsere Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
2. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

J. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz, sofern der Kunde Kaufmann ist.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.